1.
Adjudicationsklausel
z. B. im Bauvertrag vereinbart:
- baubegleitend (”standing board”)
- im konkreten Streitfall (“ad hoc”)
2.
Einleitung des Verfahrens
auf Antrag einer Partei
3.
Stellungnahmen der Parteien
4.
Prüfung und Bewertung
durch den Adjudicator
5.
Versuch einer einvernehmli-
chen Einigung unter Vermittlung
des Adjudicators (wenn nicht ->)
6.
Entscheidung/Festlegung
durch den Adjudicator
-> Arbeiten werden auf Basis
dieser Festlegung weitergeführt
7.
Im Falle von Widerspruch
einer Partei -> (Schieds-) Gericht
Verfahren der außergerichtli-
chen Streitbeilegung in
internationalen Bauprojekten
Adjudication
Mediation
“Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus!”
“Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand!”
Vor Gericht geht sehr viel Zeit ins Land, selten ist die Entscheidung
eindeutig, oft aber zu spät, um negative Auswirkungen auf
das Bauvorhaben zu vermeiden.
Die Alternative:
Außergerichtliche Streitbeilegung!
Problem überbrücken! 2 Seiten verbinden!
Methode der außergerichtlichen
Streitbeilegung und Konfliktlösung
0. Mediationsvereinbarung:
Abschluß einer -freiwilligen- Verein-
barung unter den Parteien und dem
Mediator sowie Verabredung einer
Mediationsordnung mit Verfahrens-
regeln
1. Eröffnung:
Erläuterung des Verfahrensablaufes
(Grundsätze, Regeln, Zeitrahmen,
Entscheidungsbefugnisse ...)
2. Information:
Sichtweise der Parteien
Zusammenfassung und ggf.
Konkretisierung des Konflikts
3. Kommunikation:
Auflösen der Standpunkte ->
Erörterung der Beweggründe
Identifikation der Interessen
4. Entwicklung einer freiwilligen
Lösung mit Hilfe des Mediators
5. Abschluß einer Vereinbarung
...eine klassische Ingenieursdisziplin!!!